Allgemeine Geschäftsbedingungen
Fertigstellung, Abnahme
1. Wir erfüllen unsere Liefer- oder Leistungsverpflichtung dadurch, dass wir dem Kunden die Bereit- oder Fertigstellung der Ware telefonisch oder per E-Mai mitteilen.
2. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt in der Künstlerei Wahine soweit nichts anderes vereinbart ist.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Gegenstand, wenn nicht anders mit dem Auftragnehmer abgesprochen, am Tag des Fertigstellungstermins abzuholen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Auftragnehmer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
4. Bei Abnahmeverzug kann der Auftragnehmer die ortsübliche Aufbewahrungsgebühr berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5. Bei Nichtabnahme verbindlich bestellter Ware werden 50% des Warenwertes als Aufwandsentschädigung einbehalten.